Beitrag

Der Mitgliedsbeitrag beträgt einkommensunabhängig
für alleinstehende und verheiratete Mitglieder i.S.d.
§ 26 EStG € 105,- .

Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.

Der Beitrag kann weiterhin als Werbungskosten geltend
gemacht werden.